Abgeltungssteuer beim Bausparvertrag

7. Januar 2009 – 14:55

Mit einer Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 müssen auch Bausparer einige wichtige neue Änderungen berücksichtigen.

Schon jetzt ist der Freibetrag für Bausparer halbiert worden. Damit werden sicherlich einige Kunden über den Freibetrag kommen. Liegt darüber hinaus auch kein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse vor, führt diese automatisch nach einer Gutschrift von Zinsen an das zuständige Finanzamt 25 Prozent Abgeltungssteuer ab. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bausparverträge genießen ab 2009 auch keine Befreiung mehr von der Zinsabschlagsteuer, auch wenn sie wohnungsbauprämienberechtigt sind. Das war vorher nicht so. Heißt, dass selbst Treuprämien der Abgeltungssteuer unterliegen.

Dennoch ist Bausparen attraktiv, schon allein wegen der geringen Zinsen für Baudarlehen. Zu bedenken gilt auch, dass Guthaben recht niedrig verzinst werden. So ist ein Überschreiten des Freibetrages sicherlich bei vielen Sparern nicht gegeben.

Tipp:

Abgeltungsteuer ab 2009 - Video Serie

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