Annahme Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag verweigert

6. Dezember 2008 – 22:47

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur Thematik Solidaritätszuschlag (2 BvR 1708/06), welche der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt hat, nicht zur Entscheidungsfindung zugelassen.

Mit Bericht in der vom Bund der Steuerzahler aufgelegten Zeitung “Der Steuerzahler” im März wurde darüber informiert. Demnach habe das Bundesverfassungsgericht seinen vom 11.02.2008 veröffentlichten Beschluss nicht begründet. Dies wäre unter anderem durch die Formulierung “wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg” möglich gewesen. Da der BdSt ohne die Begründung eine verfassungsmäßige Grundlage für die Erhebung eines Solidaritätszuschlages weiterhin für offen hält, wird der Bund einen weiteren Musterprozess zu einem Verfahren aus dem Jahr 2007 unterstützen.

Da das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde abgelehnt hat bedeutet das für Steuerzahler, dass ihre vorläufig ergangenen Steuerbescheide bezüglich Solidaritätszuschlag wahrscheinlich endgültig festgesetzt werden.http://www.newsvz.de/details_Wirtschaft,Solidaritaetszuschlag-Annahme-der-Verfassungsbeschwerde-verweigert,350107.html

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