Banken: Protokoll Beratungsgespräch nicht unterschreiben

9. Januar 2010 – 13:44

Experten raten Bankkunden, ein vom Beratungsgespräch für eine Geldanlage angefertigtes Protokoll selbst nicht zu unterschreiben. Eine Verpflichtung hierzu hat lediglich der Mitarbeiter der Bank.

Sylvia Beckerle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt, dass durch eine Unterschriftleistung des Kunden diese sich durchaus „zum Bumerang“ entwickeln könne. Beckerle weiter dazu: „Dadurch kehrt sich die Sache um. Man würde anerkennen, dass der Wortlaut des Protokolls richtig ist.“ Und besonders dann könne es für den Kunden ärgerlich werden, wenn dieser das Protokoll nicht aufmerksam gelesen hat.

Inwieweit auch ein Protokoll gültig ist, wenn der Mitarbeiter des Geldinstituts seine Unterschrift nicht geleistet hat, kann gemäß Beckerle nicht eingeschätzt werden. Es müsse im einzelnen Fall dann entschieden werden, ob der Kunde sich dennoch auf die Aussagen im Protokoll stützen kann. Ohne Unterschrift ist so ein Protokoll seitens des Gesetzgebers nicht gültig.

Seit Beginn des Jahres sind deutschlandweit alle Banken aufgrund des Wertpapierhandelsgesetzes in der Pflicht, Protokolle von Geldanlageberatungsgesprächen anzufertigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss auszuhändigen. http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1262673949843

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