Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherter muss Unterlagen vorlegen

19. August 2008 – 15:09

Wer als Selbstständiger Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen will, muss betriebswirtschaftliche Unterlagen vorlegen, die Aufschluss über seinen Betrieb, das erzielte Einkommen und seine ausgeübte Tätigkeit geben. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: 5 U 28/07) entschieden. In dem Fall hatte ein Mann gegen seine Versicherung geklagt, die Unterlagen von ihm haben wollte. Er sah sich in seinem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Versicherer hingegen sah die Mitwirkungspflicht des Mannes verletzt und stellte die Zahlungen ein. Die Richter stellten sich auf die Seite der Versicherung. Der Mann war verpflichtet, die Unterlagen vorzulegen, damit die Versicherung zum Beispiel prüfen konnte, ob ihm eine Umorganisation des Betriebes zuzumuten war. Gegen die Mitwirkungs- und Vorlagepflicht spricht auch nicht, dass in den Versicherungsbedingungen nicht konkret aufgelistet war, welche Unterlagen vorzulegen sind. Jedem Versicherten dürfte auch klar sein, dass der Versicherer im Leistungsfall Nachweise verlangen kann, um den Anspruch einschätzen zu können - und damit konnten die Richter auch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung feststellen.

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