Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorsicht bei Ausschlüssen von Leistungen

19. August 2008 – 14:55

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Vorerkrankungen einen Vertragsschluss von Leistungsausschlüssen abhängig machen. Antragsteller mit einer ausführlicheren Krankenakte bekommen den Schutz nur, wenn bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Das Problem dabei ist, dass der Schutz dann oftmals löchrig wird. In Grenzfällen wird es dem Warentester zufolge schwierig, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Vorerkrankung bei einer späteren Berufsunfähigkeit eine Rolle spielte. Der Rat der Verbraucherschützer ist deshalb, dass der Versicherte lieber einen Risikozuschlag statt einen Leistungsausschluss in Kauf nehmen sollte. Dieser könne nämlich im weiteren Versicherungsverlauf wieder reduziert oder gestrichen werden, wenn die Vorerkrankungen ausgeheilt sind.Quelle

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