Bundesgerichtshof Urteil verstärkt Rechte von Vermieter
31. Dezember 2008 – 15:07Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hat recht unerwartet ein für Vermieter günstiges Urteil gefällt, wonach diese bei einer Eigenbedarfskündigung nur bis zum Ende der Kündigungsfrist in der Pflicht stehen, dem derzeitigen Mieter eine Wohnungsalternative in der gleichen Immobilie anzubieten. Befindet sich jedoch in dem Haus erst nach Beendigung der Kündigungsfrist eine freie Mieteinheit, braucht sie dem Mieter nicht mehr angeboten werden.
Verhandelt wurde eine Fall einer Mieterin, deren Mietvertrag zum 28. Februar 2006 gekündigt worden war. Sie verweigerte den Auszug und zweifelte an, dass die Vermieterin einen Eigenbedarf hatte. Die Vermieterin hatte eine Räumungsklage angestrebt, mit der sie aber scheiterte.
Der Bundesgerichtshof vertrat hier aber eine andere Auffassung und sah die Wohnungsräumung als berechtigt an. Die Alternativwohnung wurde erst ab dem 31. März 2006 frei, so dass die Vermieterin nicht verpflichtet war, diese der Mieterin anzubieten. Darüber hinaus sollte die Wohnung schon Ende Februar geräumt sein.
Ob in der Tat ein Eigenbedarf der Vermieterin vorliegt, muss nun das Landgericht München entscheiden, denn die Klärung dieses Sachverhalts wurde zuständigkeitshalber dahin zurückgewiesen.
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