Einbau moderner Heizungen müssen Mieter hinnehmen

2. Dezember 2008 – 19:37

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.:VIII ZR 275/07) müssen Mieter die Umrüstung der vorhandenen Heizung in eine modernere dulden. Dies gilt auch dann, wenn damit kein Verbrauch an Energie eingespart wird. Will aber der Vermieter die Kosten für diese Modernisierung umlegen, kann in diesem Fall der Mieter einen nicht zumutbaren Modernisierungszuschlag ablehnen.

Konkret handelte es sich in diesem Fall um Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, welche mit Gasetagenheizungen ausgestattet waren. Nun sollte ein Anschluss an die Versorgung mit Fernwärme erfolgen. Die Mieter stimmten der Modernisierung nicht zu, da sie mit höheren Mietkosten durch einen Modernisierungszuschlag rechneten. Danach willigte der Vermieter ein, auf diesen Zuschlag zu verzichten. Trotzdem stimmten die Mieter der Modernisierung nicht zu.
Sie begründeten ihre Weigerung nun damit, dass ja dann eine höhere Miete anhand der ortsüblichen Miete verlangt werden könne.

Zuvor hatte schon das Landgericht Berlin diese Begründung abgewiesen, was nun auch der Bundesgerichtshof tat. Der Gesetzgeber sieht vor, dass grundsätzlich Modernisierungen, die Einsparung von Energie zur Folge haben, zustimmungspflichtig sind. Und da hier sogar auf einen Modernisierungszuschlag seitens des Vermieters verzichtet wurde, kann auch nicht von einer nicht zumutbaren Härte gesprochen werden.

Darüber hinaus wurde auch vom Gericht die Begründung abgewiesen, dass eine Anpassung an die ortsübliche Miete erfolgen könne. Immerhin sparen die Mieter durch eine Fernwärmeversorgung Kosten gegenüber einer Gasetagenheizung ein. Nach § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat ein Mieter “”Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser zu dulden”. Quelle

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