Entlastung für Bürger durch absetzbare Kassenbeiträge

11. März 2009 – 18:47

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das so genannte „Bürgerentlastungsgesetz“ beschlossen, wonach ab Januar 2010 die abgeführten Beiträge sowohl für eine Kranken- als auch für die Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden können.

Grund für dieses neue Gesetz ist ein Urteil vom 13. Februar 2008 des Bundesverfassungsgerichtes. Hier war entschieden worden, dass die Steuerentlastung hinsichtlich der Beiträge für Krankenversicherungen erhöht werden müsse. Damit keine Ungleichbehandlungen entstehen, können privat und gesetzlich Versicherte in gleicher Höhe entsprechende Beiträge steuerlich geltend machen.

Dies betrifft auch Beiträge, die für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner gezahlt werden. Quelle

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