Erbe ausgeschlagen: Irrtum ist kein Anfechtungsgrund

23. März 2009 – 19:33

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Thematik Ausschlagung einer Erbschaft befasst und entschieden, dass selbst ein Irrtum, der dazu geführt hat, das Erbe nicht anzutreten, nicht die Möglichkeit einer Anfechtung bietet. Über dieses Urteil berichtete die Fachzeitschrift „NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“.

Kläger war ein Mann, der die Erbschaft von seiner verstorbenen Mutter ausschlug. Er war davon ausgegangen, dass es sich hier finanziell nicht lohne. Die Nachlassverwaltung lehnte er auch ab. Als bekannt wurde, dass es sich bei dem Erbe um 129.000,- EUR handelte, wollte er die Erbschaft anfechten.

Das Gericht vertrat allerdings die Auffassung, dass auch ein Irrtum kein Grund sei, eine Anfechtung zuzulassen. Dies wäre nur ausnahmsweise möglich, wenn die Erbschaft in dem Glauben ausgeschlagen wurde, dass eine Überschuldung vorliegen würde.http://www.ka-news.de/ratgeber/geld-und-recht/art161,155992

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