Gericht bestätigt Beitragspflicht

15. November 2008 – 22:47

Am Freitag wurde durch das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Zahlungspflicht von Rentnern für Krankenversicherungsbeiträgen einer betrieblichen Altersvorsorge gefällt, die auch dann gilt, lassen sich diese ihre Sparbeträge in einer Rate ausbezahlen (Az.: 1 BvR 1924/07).

Damit wurde eine Gesetzesänderung bestätigt, wonach seit dem Jahr 2004 Rentner Krankenkassenbeiträge auf Vorsorgeformen wie eine Betriebsrente zu zahlen haben. Das gilt auch dann, wenn sie sich diesen Betrag einmalig auszahlen lassen. Vorher waren lediglich monatliche Zahlungen zur Rente beitragspflichtig.

Geklagt hatten gegen diese Verfahrensweise zwei Rentner, die kein Recht bekamen.

Das Gericht sah in seiner Urteilsbegründung keinerlei Veranlassung, warum verschiedene Varianten der Auszahlung einer Betriebsrente verschieden behandelt werden sollten. Der Anspruch sei hier letztendlich immer gleich.

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