Gerichtsurteil: Pflegende nicht automatisch rentenversichert
20. April 2009 – 18:35Das Landessozialgericht Hessen aus Darmstadt hat mit einem aktuellen Urteil (AZ L 8 P 13/07) klargestellt, das eine Rentenversicherung nicht unweigerlich gegeben ist, wenn ein Pflegebedürftiger im eigenen Heim bereut wird.
Eine automatische Rentenversicherung greift erst dann, wenn der Pflegebedürftige auch die entsprechenden finanziellen Leistungen für diese Hilfe erhält, von der dann die Beiträge für die Rentenversicherungen beglichen werden. Darüber hinaus sind solche Pflegeleistungen auf 30 Stunden in der Woche begrenzt. Es darf außerdem für die Pflegeleistung keine gewerbliche Anmeldung erfolgt sein und sie muss an mindestens 14 Arbeitsstunden pro Woche erfolgen. Hierin sind eine Grundpflege und die Versorgung des Haushaltes des Pflegebedürftigen inbegriffen. Welcher Zeitaufwand für die Betreuung in Form der Beaufsichtigung oder auch für die Pflege der sozialen Kontakte betrieben wird, ist unerheblich.
Geklagt hatte eine Frau, welche ihren Mann seit Jahren pflegte. Sie machte einen Pflegeaufwand von 28 Stunden hierfür geltend. Durch ein Gutachten war belegt worden, dass der erforderliche Zeitaufwand für die Pflege lediglich 12,13 Stunden in der Woche betragen würde. Daraufhin hatte die Pflegeversicherung keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung abgeführt. http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/?sid=539614
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