Gesetzliche Änderungen ab Juli 2009

30. Juni 2009 – 21:11

Zum Beginn des nächsten Monats gelten einige neue Gesetzte und Regelungen, die auch Rentner und Krankenversicherte betreffen werden. Für neu gekaufte Autos gilt ab diesem Zeitpunkt eine veränderte Kfz-Steuer.

1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind ab 1. Juli verpflichtet, jedem Versicherten ab dem zweiten Versicherungshalbjahr ein Hausarzt-Modell zu empfehlen. Stimmt der Versicherte diesem zu, verpflichtet er sich, grundsätzlich einen bestimmten Hausarzt zu konsultieren. Darauf weist der Rechtsanwalt der Unabhängigen Patientenberatung aus Kiel, Andre Vogel, hin. Der Patient muss dann in jedem Fall vorab seinen Hausarzt besuchen, der dann nötige Überweisungen zu einem Facharzt vornimmt. Der Vorteil für den Patienten liegt in der entfallenden Praxisgebühr. Dies ist aber von der abgeschlossenen Vereinbarung abhängig.

2. Weiterhin wird der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,9 Prozent (0,6 Prozentpunkte) gesenkt. Allein trägt der Versicherte dann 0,9 Prozent. Den restlichen Teil leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig.

3. Die Kfz-Steuer wird ab 1. Juli vorwiegend nach dem CO2-Ausstoß bemessen. Vorher war nur die Hubraumgröße ausschlaggebend. Liegt der Ausstoß unter 120 Gramm Kohlendioxid/Kilometer, braucht kein Zusatzbeitrag geleistet werden. Liegt er über der Bemessungsgrenze, müssen für jedes Gramm zwei Euro gezahlt werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Juli angeschafften bzw. zugelassenen Fahrzeuge.

4. Neue Regelungen gelten auch für das Meister-BAföG. Gefördert werden nun auch Fortbildungen für Erzieher und Altenpfleger, wenn sie denn einen beruflichen Aufstieg ermöglichen. 30,5 Prozent der Weiterbildungskosten werden vom Staat getragen, einschließlich der Gebühren für die Prüfung. Es ist darüber hinaus auch möglich, die verbleibende Summe günstig finanzieren zu lassen.

5. Existenzgründer erhalten einen Darlehenserlass von 33 Prozent, wenn sie langfristig Mitarbeiter einstellen. Dies gilt auch für Auszubildende. Zuvor waren für diese Förderung zwei Einstellungen erforderlich.

6. Die Renten werden in den neuen Bundesländern ab 1. Juli um 3,38 Prozent angehoben. Für die alten Bundesländer gilt eine Erhöhung von 2,41 Prozent. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11539937/7250027/Ab-Juli-Was-sich-fuer-Verbraucher-aendert.html

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