Kein Familienzuschlag bei gleichgeschlechtliche Partner

23. März 2009 – 19:31

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner werden weiterhin keinen Familienzuschlag erhalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Karlsruhe (Az. 5 K 1406/08).

Auch hier vertrat man genauso wie das Bundesverfassungsgericht die gleiche Auffassung. Eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) ist zugelassen worden.

Der Kläger hat auch angekündigt, in Berufung gehen zu wollen und stützt sich dabei auf eine andere Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Unmittelbar vor dieser Verhandlung hatte nämlich auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht einem gleichgeschlechtlichen Paar den Familienzuschlag zugesprochen (Az.: 4 K 1604/08, Urteil vom 5. Februar 2009). Hier gingen die Richter davon aus, dass gemäß der Antidiskriminierungs-Richtlinie sich der Anspruch auf einen Familienzuschlag ergäbe.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist aber der Meinung, das eine Ehe und eine eingetragene Lebensgemeinschaft unterschiedlich bewertet werden darf.http://www.ka-news.de/ratgeber/geld-und-recht/art161,156280

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