Hypothekendarlehen für den Sterbefall absichern - Restschuldversicherung
5. April 2009 – 16:48Möchte man seine Erben nicht unnötig mit Schulden belasten, sollte man ein Hypothekendarlehen mit einer Restschuldversicherung schützen. Denn so werden dann von der jeweiligen Versicherung die restlichen Raten für Zins und Tilgung getragen.
Die noch ausstehenden Schulden werden damit in ihrem gesamten Umfang von der Versicherung übernommen. Die Hinterbliebenen sind dann also schuldenfrei. Dies teilte der Bundesverband der deutschen Banken aus Berlin mit. Es können aber auch andere Darlehen mit einer Restschuldversicherung abgesichert werden. Darüber hinaus kann bei einigen Geldinstituten sogar eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden.
Ob so eine Versicherung nötig ist, sollte von der Höhe des Kredites abhängig gemacht werden. Weitere Kriterien sind außerdem noch die Laufzeit des Darlehens und auch die Einkommensverhältnisse und die finanzielle Belastbarkeit des Kreditnehmers.
Die für diese Absicherung gezahlten Beträge sind im Kreditvertrag separat aufgeführt. http://www.ka-news.de/ratgeber/geld-und-recht/art161,163475
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