Informationen zur Steuerpflicht für Rentner

25. Dezember 2008 – 18:07

Sehr viele Rentner müssen sich sehr bald um die Einreichung ihrer Steuererklärungen auch für zurückliegende Jahre bemühen. Auch wenn sie möglicherweise keine Steuern zahlen müssen, sind sie dennoch dazu verpflichtet.

Finanztest hat einige wichtige Regeln aufgestellt, damit Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt vermieden werden können.

Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummern fällt es den Finanzämtern sehr leicht, auch steuerpflichtige Rentner herauszufiltern. Dadurch, dass die sowohl gesetzlichen, als auch privaten Rentenversicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen Zahlungen an die Zulagenstelle für Altersvermögen melden müssen, sind für die Finanzämter jetzt leicht steuerpflichtige Rentner erkennbar. Jeder Rentner, der diese Art von Leistungen erhält, sollte deshalb umgehend seine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Finanztest hat in seinem Heft 10/2008 aufgeführt, welche Einnahmen zu einer Steuerpflicht führen bzw. kann dies auch über die Website eingesehen werden.

Rentner, die nun umgehend ihre Erklärung abgeben, sind gut beraten, keine Selbstanzeige zu schreiben. Die Abgabe ohne weitere Erläuterungen ist völlig ausreichend. Anders würde das jeweilige Finanzamt nur unnötig aufmerksam. Auch eine zu späte Abgabe wird in den meisten Fällen anstandslos bearbeitet.

Stiftung Warentest hat einen entsprechenden Ratgeber erstellt, der beim Ausfüllen der Formulare hilft. Die Ausgabe „Steuererklärung für Rentner“ kann online bestellt werden, umfasst 176 Seiten und kostet derzeit 12,90 EUR. Quelle

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