Invalidität nach Unfall nicht möglich

19. August 2008 – 15:07

Ob und in welchem Umfang ein Versicherter tatsächlich unfallbedingt invalide ist, entscheidet darüber, welche Leistungen der Versicherer in welcher Höhe zahlen muss. Dabei geben die Versicherungsbedingungen sowohl dem Versicherer wie auch dem Versicherten die Möglichkeit, die Invalidität nach dem Unfall noch einmal überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der Versicherer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bereits dem Grunde nach abgelehnt hat, weil er keine Invalidität feststellen konnte. Das entschied jetzt auch der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 271/06).

Demnach ist eine nach den Versicherungsbedingungen mögliche Nachprüfung nur möglich, wenn bereits einmal Invalidität festgestellt oder deren Feststellung vor Gericht erstritten wurde. Denn nur eine bereits einmal festgestellte Invalidität kann noch einmal durch die Versicherungsbedingungen zur Disposition gestellt werden. Ohne Erstfeststellung hingegen fehlt es an einem Anknüpfungspunkt für eine Neubemessung, argumentierten die Bundesrichter und wiesen die entsprechende Klage eines Mannes ab.

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