Kein Kindergeld für Kinder mit ausreichend Einkommen
28. Dezember 2010 – 17:54Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. August 2010 mit einem Urteil zum Kindergeld Stellung bezogen, wenn volljährige Kinder ein ausreichend hohes Einkommen haben. Dann nämlich haben sie keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Kindergeld. Hiermit wurde der vorliegende Text aus dem Grundgesetz, wonach der Anspruch verfällt, wenn ein festgelegtes Einkommen überschritten wird, bestätigt. Dies betrifft auch die Gewährung von Kinderfreibeträgen (Aktenzeichen 2 BvR 2122/09).
Ein Vater hatte eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Er hatte 2005 kein Kindergeld erhalten, weil sein sich in der Ausbildung befindlicher Sohn zu hohe Einkünfte hatte. Der jährliche Grenzbetrag für Einkommen lag zu der Zeit bei 7.680,- EUR, der um exakt 4,34 EUR überschritten worden war. Der Vater vertrat die Ansicht, dass seine finanziellen Aufwendungen gegenüber dem geringfügig überschrittenen Jahresgrenzwert nicht im Verhältnis stünden. Anderenfalls sei wenigstens eine Regelung für einen Härtefall anzuwenden.
Dies sah das Bundesverfassungsgericht allerdings anders. Nach der Verfassung sei festgeschrieben, dass lediglich das Existenzminimum bei einer Familie nicht besteuert werden darf. Deshalb ist es rechtmäßig „wenn der Gesetzgeber die Gewährung des Kinderfreibetrags beziehungsweise des Kindergelds davon abhängig macht, dass das Existenzminimum des Kindes nicht durch eigene Einkünfte und Bezüge gedeckt ist“. Um die Verwaltung zu vereinfachen ist es nicht zu beanstanden, dass vom Gesetzgeber Höchstgrenzen festgelegt werden. http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/wirtschaft/finanztipps/art377,997352
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