Kein Kindergeld Anspruch bei freiwilligen Dienst im Ausland

7. Juli 2009 – 19:05

Der Bundesfinanzhof aus München hat mit einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Eltern durchaus bezüglich Kindergeldes nicht anspruchsberechtigt sind, wenn ihr Kind außerhalb Deutschlands einen freiwilligen Hilfsdienst ableistet. (Az.: III R 33/07).

Das betrifft alle freiwilligen Dienste, die nicht als Wehr- bzw. Zivildienstersatz gewertet werden können, sondern rein freiwilliger Natur sind. Dabei darf es sich auch um keine vom Gesetzgeber anerkannten Hilfsdienste handeln.

Kläger war ein Vater, dessen Tochter bei der „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ ihren freiwilligen Dienst in Norwegen leistete. Hier stellte das Gericht klar fest, dass es sich hierbei nicht um einen Dienst handelte, der entsprechende gesetzliche Vorschriften erfülle. Das gelte lediglich für das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr bzw. um Einsätze im Zivildienst.http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11542169/7250027/Kein-Kindergeld-fuer-freiwilligen-Dienst-im-Ausland.html

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