Kontoauszüge lieber drei Jahre aufbewahren

28. Januar 2010 – 19:49

Vom Bundesverband deutscher Banken aus Berlin wird Verbrauchern empfohlen, ihre Kontoauszüge erst nach drei Jahren zu vernichten. Zwar sind diese nicht in der Pflicht, die Nachweise aufzubewahren, dennoch ist es immer von Vorteil, wenn spezielle Zahlungen belegt werden müssen.

Für als Alltagsgeschäfte bezeichnete Einkäufe von Computertechnik, Möbeln und ähnlichem gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Daher sollten Kontoauszüge aus dem Zeitraum der Jahre 2007 bis 2009 noch nicht weggeworfen werden.http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1264185781983.shtml

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