Krankengeld für Selbstständige - Neue Regeln

9. März 2009 – 21:56

Die Bundesregierung hat die Festlegungen für Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind, geändert. Dies erfolgt gerade mal zwei Monate nach den seit 1. Januar dieses Jahres gültigen Regelungen für den neuen Gesundheitsfonds.

Die so versicherten Selbständigen haben ab sofort auch einen Anspruch auf Krankengeld nach der vollendeten sechsten Woche einer Krankheit. Ihnen steht aber auch frei, sich über einen Wahltarif ihrer Kasse zusätzlich zu versichern.

Diese Möglichkeit bestand nicht mehr seit Beginn 2009. Um diese Lücke in der Krankenversicherung zu schließen, konnte nur durch eine zusätzliche Versicherung in einem Wahltarif geschlossen werden oder gegebenenfalls durch eine privat abgeschlossene Zusatzversicherung. Die Änderung in dieser Regelung ist darin begründet, weil zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Wahltarife auf die Versicherten entstanden sind. Das betraf vorwiegend ältere Versicherte. Hier kam noch hinzu, dass bei einem Abschluss in einem Wahltarif der Versicherte für drei Jahre an die Kasse gebunden ist. Quelle

Ähnliche News:

  1. Pflicht zur Krankenversicherung: Auf Basistarif beharren
  2. Private Krankenversicherung - Kassenwechselrecht für 2009
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherter muss Unterlagen vorlegen
  4. Bund der Versicherten kritisiert «Rabattmarken-Rente»
  5. PKV - Wechsel bei Beitragserhöhung möglich

Sorry, die Kommentarfunktion ist deaktiviert.