Kündigung eines Girokontos nicht möglich wegen Pfändung
6. März 2009 – 18:06In der „Monatsschrift für Deutsches Recht“ wurde über ein Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 4 U 196/07) berichtet, wonach eine Kontenpfändung für eine Sparkasse keinen Kündigungsgrund für das Girokonto eines Kunden darstellt.
Gemäß dem Oberlandesgericht würde dies nicht im Einklang damit stehen, da die Sparkassen verpflichtet sind, Kunden mit finanziellen Schwierigkeiten auch eine Bankverbindung zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem öffentlichen Auftrag, den die erhalten Sparkassen haben.
Durch dieses Urteil war eine durch die Sparkasse ausgesprochene fristlose Kündigung eines Girokontos für unwirksam erklärt worden. Das Kundenkonto wurde durch einen Gläubiger gepfändet. Da das Konto auch nicht für jeglichen anderen Zahlungsverkehr gesperrt worden war, sah das Gericht keinen Grund für eine Kündigung. Quelle
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