Kurzer Ehe - kein unbegrenzter Unterhalt
12. Dezember 2008 – 16:55In einem Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Urteil vom 10.9.2008 Az.: 9 UF 238/08). wurde entschieden, dass eine Unterhaltszahlung bei einer Ehescheidung durchaus von der Dauer begrenzt sein kann, wenn die Ehe auch nur eine gewisse Zeit bestanden hat.
Dabei ist auch unerheblich, wenn der Unterhaltsbedürftige erkrankt ist und auf Grund dessen keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Das Gericht vertrat hierbei die Ansicht, dass die „nacheheliche Solidarität“ nicht so weit gehen kann, dass sich daraus ein unbegrenzter Unterhaltsanspruch ableiten könne. Ohne eine zeitliche Befristung könne nur eine lange Ehezeit Voraussetzung sein. Dabei gilt 20 Ehejahre aufwärts ein Richtwert.
Geklagt hatte ein Ehemann, der es ablehnte, weiterhin Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau zahlen zu müssen. Er war mit seiner Ehefrau sechs Jahre verheiratet. 2003 wurde die Ehe geschieden. Der Ehemann hatte fünf Jahre lang an sie Unterhalt gezahlt und vertrat die Meinung, dass diese Zahlungen nicht unbegrenzt andauern können. Dabei spielte für ihn auch keine Rolle, dass sie auf Grund einer Erkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann. Dem schloss sich das Oberlandesgericht an. Quelle
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