Lange Behandlung: Krankenkasse muss Fahrten erstatten

8. Januar 2009 – 15:16

Auf Grund eines neuen Grundsatzurteils des Bundessozialgerichts Kassel wäre es möglich, dass chronisch kranke Menschen jetzt wieder öfter von ihrer Krankenkasse die Kosten für Krankentransporte erstattet bekommen.

In der Zeitschrift „Diabetiker Ratgeber“ war über dieses Urteil (Az: B 1 KR 27/07) berichtet worden. Klägerin war eine Patientin, die wöchentlich zu einer Spezialbehandlung reisen musste. Die entsprechende Praxis war 60 km entfernt. Ihre Krankenkasse hatte die Übernahme der Fahrtkosten abgelehnt und begründet, dass es für eine Kostenbeteiligung einer Behandlung von mindestens zweimal in der Woche bedarf. Das Gericht schloss sich dem nicht an, sondern vertrat vielmehr die Ansicht, dass die Länge der Gesamtbehandlung entscheidend sei.

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