Pflege Angehöriger zu Hause erhöht den Rentenanspruch

29. Mai 2009 – 19:23

Wenn Angehörige pflegebedürftig sind und zu Hause betreut werden, können damit die Rentenansprüche gesteigert werden, da die entsprechenden Beiträge in vollem Umfang von der privaten Krankenversicherung oder aber der Pflegekasse übernommen werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegezeit auf jeden Fall 14 Stunden in der Woche für einen Pflegebedürftigen beträgt. Darauf weist der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund aus Berlin, Ulrich Theil, hin. Dazu muss der Pflegebedürftige nicht zwingend in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Pflegenden stehen. Nötig ist dafür ausschließlich, dass der Pflegebedürftige Leistungen von einer privaten oder auch sozialen Pflegeversicherung erhält.

Es ist dafür aber nötig, zeitnah schriftlich einen entsprechenden Antrag der Rentenversicherung zukommen zu lassen, da dies nicht automatisch geschieht. Eine rückwirkende Zahlung wird nicht vorgenommen. Pflichtangaben sind hierbei die Versicherungsnummer des Pflegenden. Ein Duplikat des Bescheids bezüglich Pflegestufe ist diesem Antrag beizufügen, denn hiervon bemisst sich die jeweilige Erhöhung des späteren Anspruchs auf Rente.

Weitere Informationen sind auf der Website des Deutschen Rentenversicherung Bund unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de erhältlich.

Beitrag zum Thema:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11506172/7250027/Pflege-zu-Hause-erhoeht-den-Rentenanspruch.html

Ähnliche News:

  1. Gerichtsurteil: Pflegende nicht automatisch rentenversichert
  2. Krankenversicherung - Rente ändert sich durch einheitlichen Beitrag
  3. Zahl der Riester-Sparer steigt in Deutschland
  4. Bund der Versicherten kritisiert «Rabattmarken-Rente»
  5. Erbrechts-Reform - Kürzere Verjährung

Sorry, die Kommentarfunktion ist deaktiviert.