Pflicht zur Krankenversicherung: Auf Basistarif beharren

31. Januar 2009 – 16:46

Seit diesem Jahr besteht auch für die Private eine Pflicht zur Krankenversicherung. Kehren ehemalige Versicherte zu ihrer Kasse zurück, muss diese einen Basistarif anbieten.

Von der Verbraucherzentrale Sachsen kommt allerdings der Hinweis, dass mehrere Verbraucher trotz dieser Versicherungspflicht von den privaten Krankenkassen „abgewimmelt“ werden. Als Beispiel wird hier u. a. ein Fall genannt, wo einem Mann es selbst nach mehreren Anfragen nicht geglückt war, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Man hatte ihn mit der Auskunft vertröstet, dass die entsprechenden Informationen zu den Tarifen der Kasse noch nicht zur Verfügung stünden. Ihn dann telefonisch zu kontaktieren, wurde zwar zugesagt, aber letztendlich nicht durchgeführt.

Experten empfehlen in so einer Situation Verbrauchern, sich nicht abschieben zu lassen. Man könne dann auch argumentieren, dass man sich an den jeweiligen Vorstand der Kasse wenden werde. Darüber hinaus ist ein Hinweis an die Verbraucherzentralen und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn ratsam. Quelle

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