Private Krankenversicherung - Kassenwechselrecht für 2009
9. Januar 2009 – 20:18Die privaten Krankenversicherungen haben sich etwas Neues einfallen lassen, wonach das Kassenwechselrecht für 2009 ausgehölt wird.
Geplant war ursprünglich, dass unzufriedene Privatversicherte ab 2009 ohne Nachteile zu erleiden, sich einen neuen Versicherer suchen können und darüber hinaus auch seine Altersrückstellung auf diesen übertragen können.
Um dies aber zu unterbinden, waren die privat Kranken-Versicherung einfallsreich. So haben privat Versicherte jetzt nur noch sechs Monate Zeit, um sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Haben sie bis dahin keinen gefunden, wird ein Wechsel kurzfristig kaum möglich sein.
Auch können sie keineswegs die Gesamtsumme ihrer angesparten Altersrückstellungen zum neuen Versicherer übertragen. Lediglich einen Teil können sie mitnehmen, der vom alten Versicherer nicht nachvollziehbar errechnet wird.
Ein Wechsel in den kostengünstigeren Basistarif ist zwar möglich, allerdings kann der Versicherte dann zwei Jahre lang seinen Tarif nicht wechseln. Erst nach dieser Frist kann er in eine Voll-Versicherung wechseln.
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