Rechtstipp: Bei Gesundheitsfragen sind Versicherer in der Pflicht

6. Dezember 2008 – 20:24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer in der Pflicht steht, die Angaben eines Antragstellers für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen Angaben, müssen diese erfragt werden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Schlittenunfall erlitten. Erst im Krankenhaus erfuhr er, dass er degenerative Schäden an der Wirbelsäule und den Bandscheiben erlitten hatte. Daraufhin meldete er diesen Sachverhalt seinem Versicherer, welcher dies aber nicht im Antrag vermerkte.

Das Gericht ging davon aus, dass mit dieser Information an den Agenten des Versicherungsunternehmens eine Nachfrageobliegenheit gegeben gewesen wäre. Dies hatte der Versicherer aber versäumt und wurde deshalb vom Gericht verurteilt, der im Vertrag vereinbarten Rentenzahlung nachzukommen. (AZ: IV ZR 119/06) Quelle

Ähnliche News:

  1. Pflicht zur Krankenversicherung: Auf Basistarif beharren
  2. Invalidität nach Unfall nicht möglich
  3. Private Krankenversicherung - Kassenwechselrecht für 2009
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherter muss Unterlagen vorlegen
  5. Große Unterschiede bei Risikolebensversicherungen

Sorry, die Kommentarfunktion ist deaktiviert.