Rechtstreit: Mandanten dürfen Anwälte für Erfolge bezahlen

10. Dezember 2008 – 22:26

Ein Großteil der Deutschen vermeidet lieber eine rechtliche Auseinandersetzung, da bei einem verlorenen Fall das Risiko hoch ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nun soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mandanten mit ihrem Anwalt ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren können.

Hierzu hat der Bundestag eine entsprechende gesetzliche Regelung neu erlassen, mit der das bislang geltende Verbot eines Erfolgshonorars etwas gelockert wurde. Brigitte Zypries (SPD) benannte als Grund hierfür, dass nun auch Menschen in entsprechenden Situationen um ihr Recht kämpfen können, die möglicherweise dies vorher nicht getan hätten. Nach der Neuregelung kann das Kostenrisiko zumindest zu einem Teil auf den beauftragten Rechtsanwalt verlagert werden. Es würde mit dieser Handhabung das Verbot von Erfolgshonoraren nicht ausgehählt.

Diese Vereinbarung ist beispielsweise mäglich, wenn es um einen „wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch ginge und für den der Mandant die Kosten fü¼r seinen Anwalt nicht zahlen kann. Auch sind Rechtsstreitigkeiten für Schmerzensgeld hier zu nennen. Geschädigte konnten durchaus ihre Forderungen aus finanzieller Sicht nicht durchsetzen, da sie bei einem verlorenen Prozess mit zusätzlichen Kosten für den Anwalt des Gegners sowie für die Gerichtsgebühren aufkommen mussten.

Ende 2006 war zu dieser Thematik eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ergangen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Juli 2008 gelten. Quelle

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