Krankenversicherung - Rente ändert sich durch einheitlichen Beitrag

11. Dezember 2008 – 22:14

Auch viele Rentner werden mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 weniger Nettobezüge haben, als bisher. Von der Deutschen Rentenversicherung wurde darüber hinaus informiert, dass bereits mit der im Januar 2009 ausgezahlten Rente der Einheitssatz von 15,5 Prozent angewendet wird.

Für Rentner, die pflichtversichert sind, wird laut Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung diese 7,3 Prozent für den Krankenversicherungsbeitrag übernehmen. Für die Rentner bleibt ein selbst zu zahlender Teil in Höhe von 8,2 Prozent. Der zusätzlich erhobene Anteil des Beitrages von 0,9 Prozent entfällt zukünftig, da er in den einheitlichen 15,5 Prozent enthalten sei.

Liegt der Beitragssatz eines Rentners momentan noch unter 14,6 Prozent, werden diese mit höheren Kosten für die Krankenversicherung zu rechnen haben. Haben andere hingegen jetzt einen höheren Beitragssatz zu zahlen, bleibt ab Januar mehr Rente übrig.

Ebenfalls ab Januar kommenden Jahres soll für die Rentner die genaue Höhe ihrer Rente auf dem jeweiligen Kontoauszug ersichtlich sein. Erhalten privat versicherte Rentner einen Zuschuss zum Beitrag, würden sie von ihrer Rentenversicherung in Kürze auf dem Postweg über Änderungen der Zuschusshöhe informiert. Gleiches gilt für freiwillig versicherte Rentner. Über ein kostenfreies Servicetelefon können sich Interessierte weitere Informationen einholen: 0800 1000 48000

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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