Rentenerhöhungen werden voll besteuert
31. Juli 2009 – 17:11Mit Eintritt in das Rentenalter erfolgt eine Festsetzung des Rentenfreibetrages (steuerfreier Anteil der Altersrente). Erfolgt allerdings zu einem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung des Rentenbezuges, käme es zu einer kompletten Besteuerung. Dieser Hinweis vom von der Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin.
Grundsätzlich genießen Rentner auch für ihre Altersbezüge einen steuerfreien Anteil. Abhängig davon, wann sie in die Altersrente eingetreten sind, schwankt der Anteil der zu versteuernden Bezüge.
Seit dem Jahr 2005 verändert sich der zu versteuernde Teil der Altersrente pro Jahr um zwei Prozent. Wer also seit 2005 und davor Altersrente bezieht, muss davon 50 Prozent versteuern. Für jene, die im Jahr 2006 in Rente gingen, sind es dann schon 52 Prozent. Altersrentner, die ab 2009 dann ihre Bezüge erhalten, müssen schon 58 Prozent versteuern.
Allerdings kommt von der Initiative noch der Hinweis, dass dies jedoch an die persönlichen Gegebenheiten gekoppelt ist. Dies können beispielsweise weitere Einkünfte sein und auch, ob Werbungskosten anfallen bzw. Ausgaben, die sich Steuer mindernd auswirken können. Weiterhin gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 7.834,- EUR. Liegt man unter diesem, braucht überhaupt keine Einkommenssteuer entrichtet zu werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Altersvorsorge sind auf der Website der Initiative unter www.altersvorsorge-macht-schule.de erhältlich.http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=ratg&itemid=10289&detailid=618604
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