Riester-Rente: Förderung auch in Beitragspausen

28. Januar 2009 – 21:49

Von der Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ aus Berlin kommt die Information, dass eine Riester-Rente auch während Kindererziehungszeiten und auch bei nicht selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit weiterhin staatlich gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Riester-Sparer rentenversicherungspflichtig ist.

Die staatlichen Zulagen gibt es also durchaus auch dann, wenn ein finanzieller Engpass vorliegt. Die Initiative informiert weiter, dass die Einzahlungen vom Sparer wieder aufgenommen werden können, wenn sich die finanzielle Situation gebessert hat.

Sparer, die nicht pflichtversichert sind, unterliegen allerdings anderen Regelungen. Quelle

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