Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen werden ausgedehnt
14. Dezember 2007 – 20:05Bislang galt die Regelung für lediglich in Deutschland befindliche Haushalte, dass die Steuerzahler für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen im Haushalt 20 Prozent der in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Kosten für die Arbeitsleistung - maximal jedoch 600,- EUR - steuerlich geltend machen konnten.
Da dies als Europa-rechtswidriges Manko angesehen wird, beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschriften zur Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG im Jahressteuergesetz 2008 zu erweitern. Somit können künftg dann auch Steueranrechnungen für Haushalte geltend gemacht werden, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen.
Praxis-Tipp:
Für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide (§ 52 Abs. 50b EStG 2008 - Entwurf) soll die Ausweitung der Steueranrechnung gelten. Wird eine Steuererklärung für 2006 eingereicht und eine Steueranrechnung für einen Haushalt in der EU bzw. im EWR beantragt und vom jeweiligen Finanzamt abgelehnt, sollte ein Einspruch eingelegt werden. Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 im Bundesgesetzblatt müssen die Finanzämter auch für das Jahr 2006 die Steueranrechnung gewähren.
via Steuerrecht Forum
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