Steuererklärung: Anlage KAP oft noch notwendig

26. Februar 2010 – 20:56

Vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin kommt der Hinweis, dass möglicherweise immer noch bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP mit ausgefüllt werden muss, obwohl die Abgeltungssteuer bereits gültig ist.

Die Abgeltungssteuer wird grundsätzlich von den Banken abgeführt, die auf Kapitalerträge und auf Zinsen anfällt. Somit ist der Steuerzahler von dieser Aufgabe entlastet. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen. Dann muss eine separate Erklärung vom Steuerzahler gemacht werden.

Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn Aufwendungen für die Zuzahlung von Medikamenten, Kosten für eine Scheidung und für Kosten, die zur Festlegung der abzusetzenden Leistungen für Unterhaltszahlungen entstanden sind. Hat der Steuerzahler Einnahmen aus Zinsen, muss er so die Anlage NVL ausfüllen. Bei ähnlich gelagerten Fällen sollten Steuerzahler in jedem Fall diese Anlage ihrer Erklärung beifügen.

Sind die Zinseinnahmen nur geringfügig und wurden trotzdem Steuern bezahlt, ist davon auszugehen, das kein bzw. ein zu geringfügiger Antrag auf Freistellung gestellt worden ist. Auch dann ist dies mit der Steuererklärung anzugeben. Dies könnten vor allem Rentner tun, welche den Altersentlastungsbetrag heranziehen könnten. Die Anlage sollte auch dann beigefügt werden, wenn durch den Verkauf von Wertpapieren ein Altverlust verrechnet werden kann.http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1265103945266.shtml

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