Steueridentifikationsnummer bei Rentnern

29. Juni 2009 – 11:18

Erhalten Rentner eine Aufforderung auf dem Postweg, dass sie um Mitteilung ihrer Steueridentifikationsnummer gebeten werden, ist nicht gleichzeitig davon auszugehen, dass auch Steuern bezahlt werden müssen. Dieser Hinweis kommt von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin.

Ob eine Steuerpflicht gegeben ist, sei völlig unerheblich. Grund für diese Anfragen ist eine Verpflichtung, die Steueridentifikationsnummern der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen zusammen mit der erforderlichen Rentenbezugsmitteilung, in welcher die erfolgten Rentenzahlungen aufgeführt sind. Seit vergangenem Jahr werden dazu auch die Steueridentifikationsnummern benötigt.

Normalerweise kommen diese Nummern direkt vom Bundeszentralamt für Steuern und können dann auch automatisiert den betreffenden Personen zugeordnet werden. Allerdings war dies bei etwa 430.000 Rentnern nicht möglich, so dass die Nummern nun auf dem Postweg erfragt werden müssen.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11534509/7250027/Anfrage-auf-Steueridentifikationsnummer-bei-Rentnern.html

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