Variabler Vertragszins: Korrektur der Zinsen verlangen

16. Juni 2009 – 20:40

Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt jenen Kunden, die einen Kredit mit einem variablen Zinssatz haben, von ihrem Kreditinstitut eine Korrektur der Zinsen zu verlangen.

Grund ist die Senkung des Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank. Dieser beträgt jetzt ein Prozent. Es wird als rechtswidrig eingestuft, wenn die Geldinstitute dies nicht entsprechend an ihre Kunden weitergeben. Laut aktueller Rechtssprechung besteht die Pflicht, Zinsen für Dispo- oder auch Immobilienkredite, die Schwankungen unterliegen, anzupassen.

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