Verfassungsbeschwerde der Rentner bezüglich Betriebsrenten

25. Januar 2009 – 19:50

Da Rentnter auf ihre Zusatz- und Betriebsrenten für die Krankenversicherung den vollen Beitragssatz zahlen müssen, gab es eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 2137/06). Seit 2004 wurde die Beitragslast bei den Betriebsrenten verdoppelt. Sechs Rentner hatten nach einem Urteil des Bundesozialgerichts diesen Weg der Klärung gesucht.

Doch auch hier waren sie nicht erfolgreich. Das Gericht entschied, dass es mit dieser Regelung bezüglich Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinen Verstoß gibt.

Seit 2004 müssen Rentner und versicherungspflichtige Beschäftigte Beiträge zur Krankenkasse aus ihrer gesetzlichen Rente oder aber aus ihrem Arbeitsentgelt entrichten. Dazu gehören auch Betriebsrenten als „den Renten vergleichbare Einnahmen“. Bis Ende 2003 musste für die Kranken- und Pflegeversicherung lediglich der halbe Beitragssatz gezahlt werden. Seit Januar 2004 werden die vollen Beiträge für Renten einer betrieblichen Altersversorgung fällig. Bezieher einer gesetzlichen Rente zahlen weiterhin den halben Beitragssatz, da der Rentenversicherungsträger die zweite Hälfte übernimmt.

Hierin sieht das Bundesverfassungsgericht keine Ungleichbehandlung. Es wurde ausdrücklich seitens des Gerichts darauf hingewiesen, dass mit dieser Beitragserhöhung vom Gesetzgeber „nicht eine Ungleichbehandlung eingeführt, sondern eine bis dahin bestehende Ungleichbehandlung beseitigt“ worden wäre. Bezieher von Betriebsrenten wären vorher gegenüber den von gesetzlichen Renten begünstigt worden. Daher sei ein Verdoppeln der Beitragslast keineswegs unverhältnismäßig. Quelle

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