Vermieter kann Tapetenfarbe nicht erzwingen

11. November 2008 – 20:09

Der 8. Zivilsenat des BGH entschied in einem Urteil vom 18. Juni 2008 (AZ: VIII ZR 224/07) zugunsten einer Mieterin, dass sie seitens des Vermieters nicht gezwungen werden kann, die Wände in ihrer Mietwohnung in einem vorgeschriebenen Farbton zu streichen. Die Vermieterin hatte festgelegt, dass dies in “neutralen, deckenden, hellen” Tapeten bzw. Farben zu erfolgen habe.

Das Gericht sah in dieser Klausel ganz klar eine Benachteiligung der Mieterin, da diese auch während des laufenden Mietvertrages eine abgegrenzte Farbauswahl vorsah.

Für die Vermieterin sei es zwar berechtigt, nach einem Auszug eine Übergabe der Wohnung mit entsprechenden Schönheitsreparaturen zu verlangen, aber seitens des Gerichtes bestünde “kein anerkennenswertes Interesse” daran, der Mieterin in der Zeit des bestehenden Mietvertrages bestimmte Farbgebungen in der Wohnung zu verwehren. Das Gericht erklärte diese Klausel somit für unwirksam. Quelle: Welt.online

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